Maison Monteru Folle Blanche - Französischer Brandy aus sortenreinen Trauben der Rebsorte Folle Blanche
Der Folle Blanche wird in einem Umkreis von 15 km um die Brennerei auf Ton-Kalk-Boden geerntet. Dieses Produkt bietet ein leichtes und süßes Bouquet, kombiniert mit Aromen von Marzipan und Eiche.
Weinberg und verwendeter Wein
Ertrag: 90 bis 100 hl / ha
Bepflanzungsdichte: 3500 Rebstöcke/ha
Anbaufläche: 2,0 ha
Durchschnittsalter der Rebstöcke: 25 bis 35 Jahre
Weinbereitung: Gärung mit lokaler Hefe für sieben Tage bei 16°C ohne Schwefeldioxid, voll temperaturkontrolliert
Produktion
• Die Trauben der Sorte Folle Blance wachsen auf lehmigem Kalkstein Boden und werden nahe der Destillerie, in einem Umkreis von 20 Kilometern, von Vertragswinzern geerntet
• Die Sorte Folle Blance verfügt über ein leicht mineralisches und trocken blumiges Geschmacksprofil
• Über fünf Tage mit Bordeaux Hefe, bei einer Temperatur von 18 °C – 22 °C, fermentiert
• Doppelt gebrannt in kupfernen 2500 Liter pot still Brennblasen
• Doppelte Fasslagerung: 24 Monate in französischer Limousin-Eiche, ergibt leichte Haselnuss Aromen, und einen Monat in amerikanischer Eiche, ergibt subtile Gewürznoten und Süße im Abgang
• Die Alterung erfolgt unter optimalen Bedingungen im einem Steinkeller aus dem 18. Jahrhundert, in dem Temperatur und Luftfeuchtigkeit stets stabil bleiben
• Keine Kaltfiltrierung, um den vollen, facettenreichen Charakter der Traube zu bewahren
Degustationsnotizen
Farbe: hell golden
Aroma: Stroh, weiße Blüten, zart grüner Apfel
Geschmack: Marzipan, mineralisch, Eiche
Anmerkung des Brennmeisters
"Dieser Folle Blanche Brandy aus einer einzigen Traube zeigt sich in hellgoldenen Farbtönen. Er offenbart weitläufige Noten von Stroh und weißen Blüten mit subtilen grünen Äpfeln. Am Gaumen überwiegt Marzipan mit Nuancen von Eiche und der Abgang ist weich und warm."
Lebensmittelunternehmer:
Maison Monteru
4 rue des Distilleries
17800 Pons
Frankreich
*Definition nach:
Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89.