CZECHOSLOVAKIA VODKA verkörpert die schöne Geschichte einer Freundschaft, der Freundschaft zwischen zwei Völkern. Die Tschechoslowakische Republik existierte von 1918 bis 1992, dem Ende der kommunistischen Diktatur. Uns Deutschen ist dieses ehemalige Nachbarland wohl am besten durch seine liebevollen Kinderserien und die zauberhaften Märchenfilme in Erinnerung geblieben.
Heute sind Tschechien und die Slowakei zwei souveräne Staaten, aber die beiden Völker sind sich immer noch freundschaftlich verbunden.
Dieser Freundschaft ist CZECHOSLOVAKIA VODKA gewidmet; der verwendete Alkohol stammt aus Kojetín, einer Stadt in Tschechien und das verwendete Wasser stammt aus der Tatra, einem Gebirge in der nördlichen Slowakei.
Wie wird CZECHOSLOVAKIA VODKA hergestellt?
Die Einzigartigkeit des CZECHOSLOVAKIA VODKAs liegt in seiner mehrfachen Filtrierung durch verschiede Stationen. Dieser Prozess verleiht ihm die gewünschte strahlende Reinheit:
1. Belebung
Durch die Entfernung von Verunreinigungen mit Hilfe einer Scheibenfilteranlage wird der Vodka belebt und aufgewertet
2.Ruhephase
3. Harmonisierung
Durch die Verbesserung der Struktur mit einem Grander-Filter erlangt der Vodka Beständigkeit und Selbstreinigungskraft
4. Ruhephase
5. Zweistufige Behandlung mit Silber und Platin.
Nanotechnologisch mit Silber und Platin angereicherte Aktivkohle dient zur Entfernung von Chlor, Pestiziden und sonstigem Nachgeschmack.
6. Ruhephase
7. Mechanische Filtration
Die direkte Filtration durch eine wasserdurchlässige Membran entfernt mechanisch auch die letzten Verunreinigungen aus dem Vodka und macht ihn kristallklar.
Auf die Freundschaft! Mit einem leckeren Gläschen CZECHOSLOVAKIA VODKA.
Hersteller:
KARLOFF s.r.o.
Pradiaren 40
060 01 Kežmarok-Pradiaren
Slowakei
Distributor:
VodkaKultur GmbH
Grevener Str. 325
48159 Münster
*Definition nach:
Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89.